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Verrechnungssätze

Downloadbereich

  1. Preisliste / Stundenverrechnungssätze
  2. Freistellungsbescheinigung
  3. Kosten einer Arbeitsstunde

Die Verrechnungssätze der Volker Müller GmbH orientieren sich nicht nur nach den Vorgaben der von der Innung Sanitär-Heizung-Klima vorgegebenen Berechnungen, sie unterbieten diese sogar. Im unten folgenden Bericht der Innung Sanitär-Heizung-Klima finden Sie nähere Informationen dazu.

Quelle: SHK-News: Aktuelles vom Fachverband SHK NRW (shk-nrw.de)

Neues Jahr, neue Verrechnungssätze

Um 2,55 Prozent steigen zum 1. Februar 2021 die tariflichen Löhne und Gehälter. Wer seine Verrechnungssätze nicht entsprechend anpasst, verschenkt richtig Geld. Erfahren Sie hier, wie man es richtig macht.

Der Jahreswechsel ist der geeignete Zeitpunkt, um seine Stundenverrechnungssätze zu überprüfen und anzupassen. Wer das noch nicht gemacht hat, sollte spätestens zum 1. Februar aktiv werden, denn dann tritt die nächste tarifliche Erhöhung in Kraft. Die neuen Werte gelten für 13 Monate.

Nach unserer Musterberechnung für den Kundendienstmonteur liegt der Vollkostensatz ab dem 1. Jamuar bei 78,75 Euro. Addiert man 4,73 Prozent für Wagnis und Gewinn landet man bei einem Wert von 83,48 Euro und damit deutlich über der 80-Euro-Marke. Für die Kranktage wurden der Berechnung die Ergebnisse des Gesundheitsberichtes der IKK 2020 zugrunde gelegt.

Zur Erinnerung: Der Vollkostensatz ist der Wert, bei dem alle Kosten und auch der Gewinn über den Lohn verrechnet werden. Das ist der Wert, der bei Arbeiten ohne Materialeinsatz, wie zum Beispiel bei Wartungsarbeiten, mindestens zum Ansatz gebracht werden muss.

Wartungspauschalen erhöhen

Bei der Anpassung der Preise sind auch die Wartungspauschalen miteinzubeziehen. Da diese zum großen Teil aus Lohnkosten bestehen, kommen auch hier die 2,55 Prozent voll zum Tragen. Lässt man bei der Erhöhung die Wartungspauschalen außen vor, wird nach einigen Jahren eine Erhöhung notwendig, die den Kunden aufhorchen lässt. Von daher ist der regelmäßigen kleinen Erhöhung der Vorrang zu geben.

Auch die Lehrlinge bekommen mehr Geld

Ab 1. Februar steigen auch die Ausbildungsvergütungen noch einmal um die gleichen Beträge wie in der ersten Stufe (um 20 Euro im 1. und 2. Ausbildungsjahr und um 30 Euro im 3. sowie um 40 Euro im 4. Jahr der Ausbildung).